Ladung und Ausrüstung · Importeur / Exporteur / Spediteur
Gefahrgut: Anfrage zur fachlichen Prüfung vorbereiten
Klassifizierung, Verpackung, Unterlagen und Route für die Prüfung einer Gefahrgutsendung im Container zusammenstellen.

Ein vollständiges Datenpaket liefern, ohne die Beförderung selbst freizugeben.
Melden Sie Gefahrgut bereits in der ersten Anfrage. Warten Sie nicht bis zu den Konnossementsinstruktionen oder der Terminalankunft. Die Prüfung benötigt Produkt, Verpackung, Menge und vollständige Route.
Dieser Artikel ordnet die Informationen. Einstufung, Unterlagen, Vorbereitung und Annahme der konkreten Sendung müssen die zuständigen fachkundigen Parteien und Beförderer bestätigen.
Die geprüften Regeln benennen
DG steht für dangerous goods, also gefährliche Güter. Der IMDG-Code regelt deren Seebeförderung. Laut der am 13. September 2026 geprüften IMO-Seite ist die Ausgabe 2024 mit Amendment 42-24 seit dem 1. Januar 2026 verbindlich.
Diese Angabe ersetzt nicht die für das Produkt maßgeblichen Bestimmungen. Straßen-, Bahn-, nationale und Hafenanforderungen sind gesondert zu prüfen. Seerechtliche Konformität bedeutet keine automatische Annahme auf jedem Abschnitt.
Daten von der produktkundigen Stelle beschaffen
Ordnen Sie UN-Nummer oder Klasse nicht anhand eines ähnlichen Produktnamens im Internet zu. Holen Sie aktuelle Angaben vom Hersteller oder der für die Klassifizierung zuständigen fachkundigen Person ein.
Die UN-Nummer identifiziert einen Gefahrguteintrag. Proper Shipping Name bezeichnet den vorgeschriebenen Beförderungsnamen; die Handelsbezeichnung allein kann unzureichend sein. Trennen Sie Warenbeschreibung und Transportklassifizierung.
Ein Sicherheitsdatenblatt, SDS, kann eine Prüfgrundlage sein. Seine Übermittlung ersetzt weder Beförderungserklärung noch Verpackungsbestätigung oder Booking-Annahme. Prüfen Sie Produktbezug und Aktualität.
Prüfunterlagen zusammenstellen
| Bereich | Mit der fachkundigen Stelle zu klären |
|---|---|
| Identität | Produkt, UN-Nummer, vorgeschriebener Beförderungsname |
| Einstufung | Klasse, Nebengefahren und gegebenenfalls Verpackungsgruppe |
| Sonderbedingungen | Produktabhängige Daten, etwa Flammpunkt oder Meeresschadstoffstatus |
| Menge | Anzahl und Art der Packstücke, Mengen und Gewichte mit Einheiten |
| Verpackung | Tatsächlicher Typ und erforderliche Eignungsnachweise |
| Route | Ursprung, Ziel, Häfen, Umladungen und Landabschnitte |
| Dokumente | Aktuelles SDS, erforderliche Erklärungen, Zeugnisse und Genehmigungen |
| Kontakt | Fachkontakt für Rückfragen und erforderlicher Notfallkontakt |
Setzen Sie „nicht zutreffend“ nicht ungeprüft ein. Lassen Sie zusätzliche Angaben für besondere Bedingungen bestimmen. Kleinere Mengen oder andere Verpackungen rechtfertigen keine eigenmächtige Neueinstufung.
Erklärung und Packbestätigung unterscheiden
Die Dangerous Goods Declaration, DGD, ist eine Gefahrguterklärung. Hinzukommen kann ein Containerpackzertifikat der dafür verantwortlichen Person.
Klären Sie, wer Unterlagen erstellt, prüft und unterschreibt und wann die Endfassung benötigt wird. Die Person, die den Frachtpreis anfragt, übernimmt diese Verantwortung nicht automatisch.
Ein Reedereiformular zeigt Felder, ersetzt aber weder aktuelle Anforderungen noch die Qualifikation der unterzeichnenden Person. Kennzeichnen Sie vorläufige Prüfunterlagen und endgültige Dokumente eindeutig.
Ein Booking kann noch auf Annahme warten
Prüfen Sie den ausdrücklichen DG-Annahmestatus, Bedingungen und Restvorbehalte. Bookingnummer, Preis oder hochgeladene Anlage bedeuten nicht zwingend eine abgeschlossene Prüfung.
Reedereibeschränkungen können über gesetzliche Mindestvorgaben hinausgehen. Auch relevante Terminals und Streckenabschnitte benötigen Bestätigung. Die Zustimmung eines Beteiligten gilt nicht für alle.
Ermitteln Sie den Dokumentenkanal für Reederei und Region. Beispielsweise verlangt Hapag-Lloyd laut Mitteilung vom März 2026 für aufgelistete nordeuropäische Länder einschließlich Polen das Booking-Amendment-Werkzeug. Das ist keine allgemeine Vorgabe für alle Märkte.
Änderungen erneut prüfen lassen
In einem fiktiven Beispiel ändert der Lieferant nach einer vorläufigen Antwort Verpackung und Menge. Übermitteln Sie neue Daten und prüfen Sie die Fortgeltung der Annahme. Die frühere Antwort deckt Änderungen nicht automatisch ab.
Melden Sie ebenso Produkt-, Klassifizierungs-, Zustands- oder Routenänderungen. Deklarieren Sie nichts als normale Ware, nur um einen Systemschritt zu passieren. Widersprüche klärt die fachkundige Stelle, nicht die bequemere Datenvariante.
Vor dem Transportauftrag
- Daten betreffen das tatsächliche Produkt und seine Verpackung.
- Unterlagen stimmen mit Booking und vorgeschriebenen Kennzeichnungen überein.
- Zuständigkeiten für Erklärung und Packen sind benannt.
- Annahmestatus und Bedingungen decken die Route ab.
- Dokumentenkanäle und Fristen des Bookings sind bekannt.
- Änderungen werden erneut gemeldet und geprüft.
Bitte prüfen Sie DG-Beförderung für [Produkt und bestätigte Einstufung], [Menge/Verpackung], Route [Abschnitte/Häfen], Bereitschaft [Datum]. Anlagen: [Dokumente/Versionen]. Offene Punkte: [Liste]. Benennen Sie Ergänzungen, Dokumentenkanal, Annahmebedingungen und Status sowie Tätigkeiten, die erst nach Bestätigung beginnen dürfen.
Quellen und Geltungsbereich
- IMO — IMDG CodeQuelle geprüft: 2026-09-13
Verpackte gefährliche Güter; Ausgabe 2024, Änderung 42-24 verbindlich seit 1. Januar 2026. Erforderlich sind korrekte Klassifizierung und Dokumentation statt nur einer Handelsbezeichnung.
- Hapag-Lloyd — Dangerous GoodsQuelle geprüft: 2026-09-13
DG-Beschränkungen, konsistente Daten und Änderungsprüfung; abhängig von Ware und Route. Widersprüchliche Werbeaussagen zu Doppelaggregaten ausgeschlossen.
- Hapag-Lloyd — Multimodal Dangerous Goods FormQuelle geprüft: 2026-09-13
Öffentliches Formular zeigt Einstufungsfelder und getrennte Erklärungs-/Packverantwortung; keine vollständige aktuelle Rechtsanweisung.
- Hapag-Lloyd — DG documentation submission, March 2026Quelle geprüft: 2026-09-13
März 2026: Dänemark, Estland, Finnland, Lettland, Litauen, Norwegen, Polen und Schweden; regionaler Dokumentenkanal, keine globale Vorgabe.
Redaktionelle Angaben
Autor: WR
Veröffentlicht · Veröffentlicht: 13.9.2026 · Inhalt geändert: 13.9.2026