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Dokumente und Bedingungen · Importeur

EXW, FCA und FOB: was Sie mit dem Lieferanten klären sollten

Legen Sie den Übergabepunkt fest und trennen Sie Beladung, Zollabfertigung, Kosten und Risiko.

Koordinatoren stimmen eine Warenabholung am Produktionsstandort ab.
Koordinatoren stimmen eine Warenabholung am Produktionsstandort ab. KI-generierte Illustration. Beispielszene.
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Sie können Lieferantenkonditionen vergleichen und die tatsächliche Warenübergabe abstimmen.

„FOB China“ oder „EXW factory“ reicht für Preisvergleich und Abholung nicht aus. Sie brauchen einen genauen Ort, die vereinbarte Incoterms®-Regel samt Ausgabe und einen dazu passenden Ablauf. Der Artikel unterstützt Käufer bei der Abstimmung mit dem Verkäufer; er ist keine vollständige Vertragsauslegung.

Die Incoterms® 2020 werden von der Internationalen Handelskammer ICC herausgegeben. Sie regeln unter anderem Lieferung, Risiko und bestimmte Kosten. Vereinbarungen zu Eigentum, Zahlung, Warenqualität oder Streitbeilegung ersetzen sie nicht. Rechnungsangaben sollten mit Vertrag und Versandanweisungen übereinstimmen.

Gleiche Übergabepunkte vergleichen

Verlangen Sie die vollständige Werksadresse oder ein eindeutig bezeichnetes Terminal und den Hafen. Konkretisieren Sie Abholpunkt, Tor und die für die Beladung zuständige Partei. Sonst können zwei „FCA“-Preise unterschiedliche Strecken und Tätigkeiten umfassen.

Fiktives Beispiel: Lieferant A bietet Abholung ab Lager, B die Übergabe an einem entfernten Terminal an. Der niedrigere Warenpreis von A beweist keinen günstigeren Gesamtpreis. Ergänzen Sie die fehlende Abholung und Abwicklung entsprechend dem vereinbarten Umfang.

Unterschiede mit praktischen Folgen

EXW, Ex Works, sieht die Bereitstellung am benannten Ort vor, ohne dass der Verkäufer das Abholfahrzeug beladen oder die Ausfuhr abfertigen muss. FCA, Free Carrier, umfasst am Verkäuferstandort die Beladung; an einem anderen Ort erfolgt die Lieferung vom Fahrzeug des Verkäufers, entladebereit. Erforderliche Ausfuhrabfertigung liegt bei FCA beim Verkäufer.

FOB, Free On Board, verknüpft Lieferung und Risikoübergang mit der Ware an Bord im benannten Verschiffungshafen. Es gilt für See- und Binnenschiffstransport. Wird ein Container vorher am Terminal übergeben, ist FCA zu prüfen, weil es diese Übergabe meist besser abbildet. Die Regel muss zur konkreten Transaktion passen.

EXW: wer kann die Abholung durchführen?

Unterstellen Sie nicht, dass der Fahrer Ausrüstung und Berechtigung zur Beladung im Werk hat. Bestätigen Sie Zugang, Staplerbedienung, Öffnungszeiten und Verantwortung für Schäden während der Tätigkeit. Bei „wir laden kostenlos“ muss auch die Risikoverteilung festgehalten werden. Eine kostenlose Leistung beantwortet diese Frage nicht.

Lassen Sie die Ausfuhrformalitäten im Versandland prüfen. Ein ausländischer Käufer kann sie möglicherweise nicht wie kalkuliert durchführen. Ein Abholangebot des Spediteurs klärt weder die Eintragung in erforderlichen Dokumenten noch deren Grundlage. Passt der Ablauf nicht zu EXW, besprechen Sie FCA, statt unklare Ausnahmen über mehrere E-Mails zu verteilen.

FCA: Adresse und Ablauf müssen zusammenpassen

Benennen Sie Lieferantenstandort, Konsolidierungslager oder Terminal. Klären Sie, wer das Fahrzeug bestellt, welche Angaben das Lager erhält und welches Dokument die Übergabe belegt. An einem anderen Ort ist Entladebereitschaft von erfolgter Entladung zu unterscheiden.

Klären Sie außerdem den Zeitpunkt. „Am Freitag bereit“ kann Bereitschaft im Werk bedeuten, obwohl die Buchung am selben Tag Terminaleingang verlangt. Die Regel erstellt keinen Ablaufplan. Notieren Sie Datum, Uhrzeit, Zeitzone und operative Kontaktperson.

FOB: Terminaleingang ist keine Schiffsverladung

Der Gate-Beleg eines Containers kann vor der tatsächlichen Verladung ausgestellt werden. Fragen Sie Lieferant und Spediteur nach Nachweisen für beide Ereignisse und dem Vorgehen bei Terminabweichungen. Definieren Sie FOB nicht selbst als „alle Kosten bis zum Hafen“.

Prüfen Sie lokale Positionen: Leercontainerabholung, Gestellung, Dokumente und Terminalabwicklung. Lassen Sie eingeschlossene und ausgeschlossene Leistungen nennen. Zusatzleistungen benötigen eindeutige Vereinbarungen; aus dem Namen einer Gebühr folgt nicht automatisch deren Zahler.

Fragen vor der Bestellung

  • Welche Regel, welcher genaue Punkt und welche Incoterms-Ausgabe gelten?
  • Wer belädt mit welchen Geräten und zu welchen Zeiten?
  • Wer organisiert Ausfuhrformalitäten und liefert die Daten?
  • Welches Ereignis und welcher Beleg bestätigen die Übergabe?
  • Welche lokalen Kosten enthält der Warenpreis?
  • Wer koordiniert Container, Dokumente und Terminaltermin?
  • Passt die Versicherung zur vereinbarten Risikoverteilung?

Erklärung für den Kunden

Wir benötigen den genauen Übergabepunkt der Ware, nicht nur EXW, FCA oder FOB. Davon hängen Abholung, Aufgabenverteilung und Risiko ab. Anschließend lassen sich die Angebote auf gleicher Grundlage vergleichen und offene Tätigkeiten zuordnen.

Senden Sie die Abstimmung vor Bestellfreigabe an beide transportabwickelnden Parteien. Widersprechen Lageranweisungen dem Vertrag, klären Sie das vor der Fahrzeuggestellung.

Quellen und Geltungsbereich

Redaktionelle Angaben

Autor: WR

Veröffentlicht · Veröffentlicht: 13.9.2026 · Inhalt geändert: 13.9.2026